Glossar · Regulierung & Zukunftssicherheit

EU-Konformitätserklärung

Auch: Konformitätserklärung, Declaration of Conformity, DoC

Was sie typischerweise enthält

  • Name und Anschrift des Herstellers (und ggf. des Bevollmächtigten)
  • Eindeutige Bezeichnung des Produkts (Typ, Modell, Seriennummer)
  • Erklärung, dass das Produkt den genannten EU-Rechtsvorschriften entspricht
  • Angewandte harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen
  • Gegebenenfalls Angaben zur beteiligten benannten Stelle
  • Ort, Datum, Name und Funktion der unterzeichnenden Person

Konformitätserklärung und Einbauerklärung

Für vollständige Maschinen wird eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt. Für unvollständige Maschinen, die erst in eine Anlage eingebaut werden, gibt es stattdessen eine Einbauerklärung; die Konformitätserklärung für die Gesamtanlage stellt dann derjenige aus, der sie fertigstellt.

Was sich mit der Maschinenverordnung ändert

Ab dem 20. Januar 2027 gilt für Maschinen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit neuen Vorlagen für Konformitäts- und Einbauerklärung (Anhang V). Erklärungen dürfen dann auch digital bereitgestellt werden. Details und eine Checkliste finden Sie im Beitrag zur Maschinenverordnung 2027.

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Quellen

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