
Für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten gehört die CE-Kennzeichnung zum Alltag. Trotzdem wird sie oft missverstanden: als Zertifikat, als Qualitätssiegel oder als etwas, das eine Prüfstelle vergibt. Tatsächlich ist sie eine Erklärung des Herstellers selbst. Wer das Zeichen anbringt, übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt.
Was die CE-Kennzeichnung bedeutet – und was nicht
Rechtlich ist die CE-Kennzeichnung die Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen der EU-Harmonisierungsvorschriften genügt (§ 2 ProdSG). Die allgemeinen Grundsätze stehen in Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, auf den das Produktsicherheitsgesetz in § 7 verweist.
| Die CE-Kennzeichnung … | … ist nicht |
|---|---|
| eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die geltenden EU-Vorschriften erfüllt | ein Prüfzeichen einer Behörde oder eines Prüfinstituts |
| Voraussetzung, um betroffene Produkte im EWR in Verkehr zu bringen | ein Qualitäts- oder Gütesiegel |
| nur für Produkte erlaubt, deren Vorschriften sie vorsehen | ein Herkunftszeichen („Made in Europe“) |
| an ein Konformitätsbewertungsverfahren gebunden | ein freiwilliges Marketingzeichen |
Fazit der Tabelle: Die CE-Kennzeichnung ist eine rechtliche Selbstverpflichtung des Herstellers. Wer sie anbringt, muss die Konformität jederzeit mit Unterlagen belegen können.
Wichtig ist auch die Gegenrichtung: Auf Produkten, für die keine Vorschrift die CE-Kennzeichnung vorsieht, ist sie verboten (§ 7 Abs. 2 ProdSG). Ein CE-Zeichen „zur Sicherheit“ auf ein Bauteil zu drucken, ist daher keine gute Idee.
Welche Produkte eine CE-Kennzeichnung brauchen
Die Pflicht ergibt sich nicht aus einer allgemeinen Liste, sondern aus den einzelnen Produktvorschriften der EU. Für Industrieunternehmen sind vor allem diese relevant:
- Maschinen: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Elektrische Betriebsmittel: Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
- Elektromagnetische Verträglichkeit: EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- Funkanlagen: Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
- Druckgeräte, Geräte für explosionsgefährdete Bereiche, persönliche Schutzausrüstung
- Stoffbeschränkungen in Elektrogeräten: RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
Häufig gelten mehrere Vorschriften gleichzeitig. Eine Werkzeugmaschine mit Funkmodul fällt typischerweise unter Maschinen-, EMV- und Funkanlagenrecht. Das CE-Zeichen steht dann für die Erfüllung aller zutreffenden Vorschriften, und die Konformitätserklärung nennt sie einzeln.
Der Ablauf in sechs Schritten
Die Europäische Kommission beschreibt den Weg für Hersteller in sechs Schritten:
- Anwendbare Vorschriften und Normen ermitteln: Welche Richtlinien und Verordnungen gelten für das Produkt? Welche harmonisierten Normen passen dazu?
- Produktspezifische Anforderungen prüfen: Welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen muss das Produkt erfüllen? Bei Maschinen ist die Risikobeurteilung der zentrale Baustein.
- Klären, ob eine benannte Stelle nötig ist: Das hängt vom Produkt und vom vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren ab.
- Konformität prüfen: Das Produkt wird gegen die Anforderungen geprüft, je nach Verfahren durch den Hersteller selbst oder mit einer benannten Stelle.
- Technische Unterlagen erstellen und aufbewahren: Sie müssen die Bewertung nachvollziehbar machen und für die in der jeweiligen Vorschrift festgelegte Dauer verfügbar sein.
- CE-Kennzeichnung anbringen und Konformitätserklärung ausstellen: Das Zeichen muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Typenschild stehen, und zwar bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Die EU-Konformitätserklärung ist dabei das Dokument, in dem der Hersteller schriftlich festhält, nach welchen Vorschriften und Normen er die Konformität bewertet hat.
Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung
Harmonisierte Normen sind europäische Normen, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, dass er die damit abgedeckten Anforderungen erfüllt. Diese Konformitätsvermutung erleichtert den Nachweis erheblich. Pflicht ist die Anwendung von Normen in der Regel nicht. Wer davon abweicht, muss aber auf anderem Weg belegen, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt.
Wer welche Pflichten hat
| Rolle | Wichtigste Pflichten |
|---|---|
| Hersteller | Konformitätsbewertung, technische Unterlagen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung |
| Bevollmächtigter | Übernimmt schriftlich festgelegte Aufgaben des Herstellers in der EU |
| Importeur | Prüft, ob Bewertung, Unterlagen und Kennzeichnung vorliegen, und nennt sich auf dem Produkt |
| Händler | Prüft, ob CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen vorhanden sind |
| Betreiber, der wesentlich umbaut | Kann selbst Herstellerpflichten übernehmen |
Fazit der Tabelle: Die Hauptverantwortung liegt beim Hersteller. Wer Maschinen importiert oder wesentlich verändert, kann aber ebenfalls in die Pflicht kommen.
Typische Fehler im Maschinen- und Anlagenbau
- Risikobeurteilung als Formalie: Sie wird am Ende ausgefüllt statt die Konstruktion zu begleiten. Dann fehlen Schutzmaßnahmen, die früh billig gewesen wären.
- Verkettete Anlagen: Mehrere Maschinen mit eigenem CE-Zeichen ergeben zusammen nicht automatisch eine konforme Gesamtanlage. Für die Gesamtheit kann eine eigene Bewertung nötig sein.
- Unvollständige Maschinen: Sie bekommen kein CE-Zeichen, sondern eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung. Die CE-Kennzeichnung erfolgt erst für die fertige Maschine.
- Software-Updates und Umbauten: Änderungen nach der Auslieferung werden nicht daraufhin geprüft, ob sie die Sicherheit beeinflussen.
- Veraltete Unterlagen: Konformitätserklärung und technische Unterlagen passen nicht mehr zum aktuellen Stand des Produkts oder der Normen.
Was sich mit der Maschinenverordnung ändert
Ab dem 20. Januar 2027 gilt für neu in Verkehr gebrachte Maschinen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Das Grundprinzip der CE-Kennzeichnung bleibt erhalten. Neu sind unter anderem Anforderungen an den Schutz von Steuerungen und Software vor Manipulation, Regeln für Maschinen mit selbstlernendem Verhalten, eine überarbeitete Liste von Maschinen mit erhöhtem Risiko und die Möglichkeit, Betriebsanleitungen digital bereitzustellen. Für Produkte mit digitalen Elementen kommen zusätzlich Anforderungen aus dem Cyber Resilience Act hinzu. Was Hersteller bis zum Stichtag konkret umstellen müssen, steht im Beitrag zur Maschinenverordnung 2027.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die CE-Kennzeichnung nach Produktsicherheitsgesetz und EU-Recht und ersetzt keine Rechtsberatung oder Konformitätsbewertung im Einzelfall. Stand: 27.10.2026.
Häufige Fragen
Was bedeutet das CE-Zeichen?
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass sein Produkt alle EU-Vorschriften erfüllt, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen und für das Produkt gelten. Die Buchstaben stehen historisch für „Conformité Européenne“. Das Zeichen sagt nichts über die Herkunft des Produkts und bedeutet nicht, dass eine Behörde es geprüft oder zugelassen hat.
Wer bringt die CE-Kennzeichnung an?
Der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter. Er führt das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durch, erstellt die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung und bringt danach das Zeichen an. Importeure und Händler müssen prüfen, ob Zeichen und Unterlagen vorhanden sind.
Brauchen alle Produkte eine CE-Kennzeichnung?
Nein. Nur Produkte, für die eine EU-Harmonisierungsvorschrift die CE-Kennzeichnung vorschreibt, dürfen und müssen sie tragen, zum Beispiel Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Funkanlagen, Druckgeräte oder persönliche Schutzausrüstung. Auf anderen Produkten ist das Zeichen verboten.
Braucht man für die CE-Kennzeichnung immer eine benannte Stelle?
Nein. Bei vielen Produkten bewertet der Hersteller die Konformität selbst. Eine benannte Stelle ist nur dann einzubinden, wenn die jeweilige Vorschrift das verlangt, etwa bei bestimmten Maschinen mit erhöhtem Risiko. In diesem Fall steht ihre Kennnummer neben dem CE-Zeichen, sofern sie in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war.
Was gilt bei Umbau oder Modernisierung einer Maschine?
Wird eine Maschine so verändert, dass neue Gefährdungen entstehen oder bestehende sich erhöhen, kann eine wesentliche Veränderung vorliegen. Wer sie vornimmt, kann dann selbst die Herstellerpflichten tragen und muss die Konformität neu bewerten. Ob das zutrifft, ist im Einzelfall zu prüfen.
Was ändert sich bei Maschinen ab dem 20. Januar 2027?
Ab diesem Datum gilt für neu in Verkehr gebrachte Maschinen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 statt der Maschinenrichtlinie. Das Prinzip der CE-Kennzeichnung bleibt. Neu sind unter anderem Anforderungen an Software und Schutz vor Manipulation, geänderte Vorlagen für die Erklärungen und die Möglichkeit digitaler Betriebsanleitungen.
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